Rolf Goessner auf der Offenen Akademie Stuttgart 2010

Die neofaschistischen Terror- und Mördergruppe aus Thüringen konnte über ein Jahrzehnt im Dunkeln arbeiten. Angeblich habe es Pannen und unzureichenden Informationsaustausch der Behörden gegeben. Dies soll vom Ausmaß der Verstrickung staatlicher Behörden ablenken. Das langjährige Zusammenwirken wird aufgedeckt im Beitrag von Dr. Rolf Gössner „Unterwandern – verbieten – verdrängen. Geheimdienstverstrickung in Neonaziszenen und NPD-Verbotsdebatte“, veröffentlicht im Tagungsband Offenen Akademie 2010. Aus aktuellem Anlass werden im Folgenden Teile daraus zitiert.

Seit 1990, also dem Jahr der deutschen Vereinigung, sind fast 150 Menschen von Neonazis und anderen fremdenfeindlich eingestellten Tätern erschlagen, erstochen, aus fahrenden Zügen geworfen, zu Tode gehetzt oder verbrannt worden. Die Zahl der zum Teil schwer Verletzten geht in die Tausende. Die Terrorangriffe gegen Asylbewerber, türkische Frauen und Kinder, gegen Obdachlose und Behinderte, gegen Juden und Linke gehen weiter. Neonazistische Aufmärsche und verbale Attacken gegen Ausländer, Angriffe gegen jüdische Einrichtungen, Friedhofsschändungen und regelrechte Treibjagden gegen Ausländer sind immer wieder an der Tagesordnung. Die Täter sind mitten unter uns und die Ausgegrenzten dieser Gesellschaft sind ihre bevorzugten Opfer [1].

Verfassungsschutz im Kampf gegen Rechts: Symbiose von Verfassungsfeinden und Verfassungsschützern [2]

… Im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erlebten wir die größte V-Mann-Affäre in der bundesdeutschen Geschichte – eine Affäre, die im März 2003 das Verbotsverfahren schließlich zum Scheitern brachte. Zur Erinnerung: Etwa 30 der 200 Vorstandsmitglieder der NPD standen seit Jahren als V-Leute im Sold der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder – also fast jeder Siebte; über Hundert dürften es auf allen Parteiebenen gewesen sein.

Allein diese hohe Zahl an staatlich bezahlten Neonazis dürfte erheblichen Einfluss auf die NPD und ihre Politik gehabt haben. Der Berliner Landesvorstand soll so stark unterwandert gewesen sein, dass der VS mit seinen V-Leuten einen Beschluss hätte herbeiführen können, die NPD in Berlin aufzulösen. Das hat er aber nicht gemacht – im Gegenteil: Die V-Leute waren landauf, landab fleißig dabei, die NPD zu stabilisieren und auszubauen.

So haben etwa die V-Leute Wolfgang Frenz und Udo Holtmann aus Nordrhein-Westfalen die NPD jahrzehntelang mit aufgebaut, an führenden Stellen die Zielsetzung und Aktivitäten der Partei entscheidend mitbestimmt und rassistisch geprägt – obwohl das nach den internen VS-Dienstvorschriften eigentlich untersagt ist. Frenz, Holtmann und andere haben also das Beobachtungsfeld, das sie für den VS von innen beobachten sollten, als V-Leute selbst mitgestaltet. Der Staat hat diese rechtsextreme Partei über seine bezahlten Spitzel letztlich mitfinanziert und gestärkt, anstatt sie zu schwächen.

Die Grenzlinie zwischen VS und Verfassungsschutz-unterwanderter NPD war also für das Bundesverfassungsgericht nur noch schwer auszumachen – zumal die Innenminister das ganze Ausmaß der Infiltration vertuschen wollten. Bei Frenz und Holtmann, aber nicht nur hier, sind die ohnehin verschwommenen Grenzen für den V-Mann-Einsatz deutlich überschritten worden. Ihre Aktivitäten sind nicht allein der NPD, sondern auch dem Staat zuzurechnen. Das heißt: Der Staat trägt dafür eine Mitverantwortung.

Als ich mir vor Jahren vorgenommen hatte, diese ganze Geschichte aufzuarbeiten, darüber hinaus aber überhaupt den V-Leute-Einsatz in Neonazi-Szenen genauer unter die Lupe zu nehmen, konnte ich nur erahnen, was mich in diesem Dunkelfeld erwarten würde. Um es vorweg zu nehmen – wie in meinem Buch „Geheime Informanten“ (siehe Anm. 2) detailliert nachzulesen: Diese Skandalgeschichte hat sich als gruseliger erwiesen, als ich mir das zu Beginn meiner Recherchen vorzustellen wagte. Besonders erschreckend war dabei, wie systematisch, wie zwangsläufig V-Leute im braunen Sumpf kriminell werden, sofern sie es vor ihrer Verpflichtung nicht ohnehin schon waren. Und mit welcher Dreistigkeit der VS an ihnen festhält, sie in Einzelfällen deckt, ja selbst gegen Ermittlungen der Polizei abschirmt (siehe unten).

V-Mann-Praxis: Infiltration der Neonazi-Szene

Bereits zu Beginn der 1990er Jahre hatten die Innenminister des Bundes und der Länder beschlossen, das rechtsextreme Spektrum, das zwischenzeitlich bundesweit etwa 40.000 organisierte Mitglieder zählte, verstärkt zu unterwandern, um – so die Begründung – die Aufklärung über die Gefahren rechter Gruppierungen zu verbessern. Nicht nur die NPD, auch andere rechtsextreme Parteien wie die Republikaner (inzwischen übrigens nicht mehr) oder die Deutsche Volksunion (DVU), Organisationen und Kameradschaften wie die Nationalen Einsatzkommandos sowie die Skinhead- und Neonazimusikszene waren bzw. sind seitdem mit V-Leuten durchsetzt.

Nur ein paar Beispiele: V-Mann Lepzien war in den 1980er Jahren als Sprengstoff-Lieferant für die niedersächsische Nazi-Szene tätig; er wurde dafür auch verurteilt, allerdings wegen seiner „Dienste für das Vaterland“ recht bald vom damaligen Bundespräsidenten begnadigt. Erinnert sei auch an den V-Mann Bernd Schmitt, dessen Kampfsportverein „Hak Pao“ das Trainingscenter der gewalttätigen Neonazi-Szene in Solingen war. Aus diesem Kreis stammten jene Brandstifter, die eines der schwersten Kapitalverbrechen in der Geschichte der Republik auf dem Gewissen haben: den Solinger Brandanschlag, bei dem 1993 fünf türkische Frauen und Mädchen verbrannt sind.

Vor zehn Jahren ist Michael Grube, ein V-Mann des mecklenburg-vorpommerschen VS, zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er zusammen mit rechtsradikalen Jugendlichen einen ausländerfeindlichen Brandanschlag auf eine Pizzeria in Grevesmühlen verübt hatte. Die Täter hätten, so hieß es in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Wismar, ein Pogrom inszeniert, um Ausländer systematisch zu vertreiben – unter tatkräftiger Mitwirkung eines VS-Mitarbeiters, der auch NPD-Kreisvorsitzender war.
Er habe die Tat mitbegehen müssen, so rechtfertigte sich Grube, um bei seinen Kameraden glaubwürdig zu erscheinen, um nicht als Spitzel aufzufallen und sich nicht selbst in Gefahr zu bringen; das hat er mir im Gefängnis berichtet, wo ich ihn anlässlich meiner Recherchen aufsuchte – also Brandstiftung aus Angst vor Enttarnung. Tatsächlich müssen sich V-Leute der Szene, in der sie tätig sind und die sie für den VS ausspionieren, weitgehend anpassen, auch wenn sie gewaltbereit ist. Da fällt es so Manchem schwer, zu Hause zu bleiben, wenn die Kameraden zur Ausländerjagd blasen. Es könnte ja auffallen und Misstrauen
schüren. Solche Sicherungsmaßnahmen sind auch im Interesse des Verfassungsschutzes, um dessen V-Leute in der Szene zu stabilisieren und abzusichern, denn der VS hat insoweit ein langfristiges Ausforschungsinteresse. Doch dieser kann sich regelmäßig von jeder Verantwortung frei zeichnen; im Zweifel haben die V-Leute eben eigenmächtig gehandelt – sind, wie es so schön heißt, „aus dem Ruder gelaufen“. Eine in diesen Kreisen recht beliebte „Sportart“.

Anfang 2000 ist der V-Mann Carsten Szczepanski, alias „Piato“ aufgeflogen, der als NPD-Funktionär für den VS Brandenburg gearbeitet und bis zu tausend Mark monatlich Informantengeld aus der Staatskasse bezogen hatte. Bereits 1995 war er vom Landgericht Frankfurt/Oder wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden – wurde aber, nachdem er trotz der Schwere seiner Tat als VS-Spitzel angeheuert worden war, rasch Freigänger und tummelte sich weiter in der rechten Szene. Der Täter, damals Mitglied der später verbotenen Nationalistischen Front, hatte als „Führer einer Meute“ von Skinheads einen schwarzen Asylbewerber bis zur Bewusstlosigkeit zusammengeschlagen, ihn dann zum Scharmützelsee geschleift und ins Wasser geworfen; erst in allerletzter Sekunde wurde der Mann gerettet. Der Verurteilte saß nur fünfeinhalb Jahre seiner Strafe ab. Danach wurde er vom VS in die NPD geschickt und im NPD-Verbotsverfahren als Schlüsselfigur für die Verbindung der Partei zur gewaltbereiten Neonaziszene präsentiert.

Netzwerk aus Spitzeln und Agents provocateurs in der Neonaziszene

Im Laufe der Jahre ist ein regelrechtes Netzwerk aus Spitzeln und Agents provocateurs in der Neonazi-Szene entstanden – ein undurchdringliches Gestrüpp aus braunen Parteien, Neonazi-Gruppen, dem Verfassungsschutz und seinen dubiosen Zuträgern. Niemand weiß so recht, wie viele V-Leute und geheime Informanten für den VS arbeiten. Diese Unkenntnis liegt in der „Natur der Sache“, aber es dürften bundesweit und in allen Beobachtungsbereichen mehrere tausend staatlich besoldeter Schnüffler sein. Eine reine Schätzung, die den Kabarettisten Jürgen Becker zu dem bösen Scherz verleitete: Bei Nazi-Aufmärschen sei er sich oft nicht mehr ganz so sicher, ob es sich um echte Nazis handelt oder um einen „Betriebsausflug des Verfassungsschutzes“. In dieser kabarettistischen Überspitzung liegt ein wahrer Kern.

V-Leute – auch „(menschliche) Quellen“ genannt – zählen zu den klassischen und zugleich wichtigsten Informationsquellen eines Geheimdienstes. Sie werden vom Verfassungsschutz in aller Regel mit mehr oder weniger Druck und weitreichenden Versprechungen rekrutiert. Die Anwerbung geschieht nicht selten, nachdem der Anzuwerbende eine Straftat begangen hat, im Gefängnis sitzt oder hoch verschuldet ist, Drogen konsumiert oder in einer persönlichen Krise steckt – also leicht erpress- und verführbar ist. In aller Regel stammen V-Leute aus der jeweils zu beobachtenden Szene, mit deren Zielen sie sich identifizieren, in der sie einschlägig tätig sind und die sie nun systematisch für den VS ausspionieren sollen – also handelt es sich im rechtsextremen Spektrum um hartgesottene Neonazis, gnadenlose Rassisten, nicht selten auch um Gewalttäter.

Nichtkriminelle V-Leute in rechtsextremen Szenen sind kaum vorstellbar. Denn V-Leute können sich nicht etwa als stille Beobachter betätigen, sonst würden sie womöglich als Spitzel auffallen und sich selbst in höchste Gefahr bringen. Ein Hauptmotiv für die häufige Provokation von kriminellen Handlungen ist jedoch bei vielen von ihnen der Erhalt der finanziellen Quellen, denn der V-Mann ist für den VS ja umso wertvoller, je mehr brisante Informationen er liefert, für die er dann bezahlt wird. Der VS finanziert das rechte Treiben mit beträchtlichen Summen, denn V-Leute erhalten für ihre Spitzeldienste Honorare, manchmal sogar ein regelmäßiges Salär, das bei langfristigen Engagements mitunter in die Hunderttausende geht. Damit fördert der VS die Objekte, die er lediglich beobachten soll. Am Rande bemerkt: Eigentlich müssten die Spitzel ihre Einnahmen korrekt versteuern, doch eine Einkommenssteuererklärung bleibt ihnen aus Geheimhaltungsgründen erspart – der VS führt bereits einen günstigen Steuersatz von gerade mal zehn Prozent pauschal an das Finanzamt ab (das wäre doch mal ein interessantes Modell für eine einfache Steuerreform).

Mit ihrer Käuflichkeit begeben sich V-Leute in ein fatales Abhängigkeitsverhältnis zum VS, das sie „erpressbar“ und „produktiv“ macht. Mangelt es etwa an brisanten Nachrichten, dann werden solche notfalls produziert, um sich die Vergünstigungen zu erhalten – Beispiele hierfür gibt es leider genug. Die Erfahrung lehrt, dass der Einsatz von V-Leuten häufig dazu führt, dass sie sich zum Agent provocateur bzw. Lockspitzel entwickeln.

V-Leuten wird vom VS Vertraulichkeit zugesichert: Ihre heimliche Nebentätigkeit und Identität sollen Dritten gegenüber verheimlicht werden – einerseits, um sie im Interesse künftiger Geheimdienstarbeit nicht zu „verbrennen“ (also nicht zu enttarnen) – hier geht es um die Funktionsfähigkeit des VS und letztlich um das „Staatswohl“ –, andererseits, um sie vor Racheakten der Ausspionierten zu schützen. Diese amtliche Verdunkelungsstrategie hat weitreichende Auswirkungen auf die Kontrolle des V-Mann-Einsatzes, aber auch auf Gerichtsverfahren, in denen V-Leute eine Rolle spielen. Die Geheimmethoden des VS reichen bis in Gerichtsverfahren hinein und führen fast zwangsläufig zu teils nicht-öffentlichen Geheimprozessen, in denen dann Akten manipuliert, Zeugen gesperrt werden oder nur mit eingeschränkten Aussagegenehmigungen auftreten dürfen oder aber „Zeugen vom Hörensagen“ aufgefahren werden, die dann dem Gericht über „Erkenntnisse“ aus zweitem Munde berichten. Selbst Strafurteile aus solchen Verfahren werden mitunter geheimgehalten und tragen den Vermerk „VS-Vertraulich“. Das Geheimhaltungssystem von Geheimdiensten umschlingt – mehr oder weniger – eben auch die Justiz.

V-Leute: Kriminelle im Dienst und unter dem Schutz des Staates?

Das vielleicht Erschreckendste, was ich bei den Recherchen zu meinem Buch „Geheime Informanten“ erfahren musste, ist, dass der VS seine kriminell gewordenen V-Leute oft genug deckt und systematisch gegen polizeiliche Ermittlungen abschirmt, um sie weiter abschöpfen zu können – anstatt sie unverzüglich abzuschalten. Das illustrieren die Beispiele Toni Stadler, V-Mann aus Brandenburg, und Mirko Hesse, V-Mann des Bundesamtes, in kaum zu überbietender Deutlichkeit: Sie hatten die Neonazi-Musik-Szene fest im Griff und unter den Augen des VS mit CDs versorgt, in denen Volksverhetzung betrieben und zum Mord an Juden, Künstlern und Politkern aufgerufen wird. Trotz der Mordaufrufe und der öffentlichen Empörung unternahm der VS nichts, um den Vertrieb durch seine V-Leute stoppen zu lassen – obwohl er dazu schon allein zum Schutz der Opfer verpflichtet gewesen wäre. Stattdessen ließ der VS sogar die Planung einer zweiten Auflage der CD zu. Erst viel später hat die Berliner Polizei dem Spuk ein Ende bereiten können – ohne Zutun des VS, ja sogar gegen den Widerstand des V-Mann-Führers, denn der hatte, wie Abhörprotokolle der Polizei beweisen, nicht nur den Verdächtigen vor Polizeimaßnahmen gewarnt, sondern sogar Beweise vernichtet – etwa den Computer des V-Manns beiseite geschafft, um ihn dem polizeilichen Zugriff zu entziehen. Die Verfassungsschützer wollten offenbar ihren Top-Informanten Toni Stadler in der Musikszene nicht verlieren, denn sie dachten langfristig und wollten weiterhin an vorderster Musikfront dabei sein, um Informationen abschöpfen zu können. Sie berauschten sich an der Exklusivität ihrer Erkenntnisse und wollten keinesfalls teilen – schon gar nicht mit der Polizei, zu der sie traditionell in einem gepflegten Konkurrenzverhältnis stehen, das nicht gerade für Sicherheit bürgt.

Mit verfassungsschützerischer Rückendeckung können sich diese Kriminellen im Dienste des Staates in ihrem rechten Treiben ermutigt fühlen und unangefochten weitermachen wie bisher. Dieses Verhalten nennt man psychische Unterstützung und Beihilfe zu Straftaten. Das ist zwar strafbar, doch die VS-Verantwortlichen sind dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden – selbst wenn durch dieses Verhalten unbeteiligte Personen schwer geschädigt wurden. So wurde auch das Strafverfahren gegen den V-Mann-Führer von Toni Stadler (der für seine Taten zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden ist) im Februar 2005 vom Landgericht Cottbus wegen „geringer Schuld“ und mangels öffentlichen Interesses eingestellt – obwohl das Berliner Landgericht zuvor das „unverantwortliche und nicht nachvollziehbare Verhalten“ des VS Brandenburg zugunsten des angeklagten V-Mannes strafmildernd bewertet hatte. Der Angeklagte Stadler habe, so das Gericht, „die Taten, die schwer wiegen, jeweils mit Wissen und Billigung des Landesamtes begangen und ist hierfür auch noch belohnt worden“. Der Verfassungsschutz sei in sein Tun eingebunden gewesen. Der Angeklagte durfte sich hierdurch sicher fühlen, zumal ihm von seinem V-Mann-Führer wiederholt zugesichert wurde, dass ihm nichts geschehen könne. Dadurch sei mit Hilfe des VS ein „hohes Gefähr-dungspotenzial“ geschaffen worden.

In einem neueren Fall soll ein V-Mann-Führer des  Verfassungsschutzes  Nordrhein-Westfalen einen mit Drogen und Waffen handelnden, mehrfach vorbestraften V-Mann aus der rechten Szene vor polizeilichen Ermittlungen gewarnt haben [3], wie aus polizeilichen Telefon-Abhörprotokollen hervorgeht. Der V-Mann-Führer konnte aber aus Geheimhaltungsgründen nicht namhaft gemacht und damit auch nicht wegen Geheimnisverrats und Strafvereitelung zur Verantwortung gezogen werden – was eine wirkliche Aufklärung dieser VS-Affäre letztlich verhindert. Der schwer kriminelle V-Mann, der die rechte Szene in Ostwestfalen für den VS jahrelang bespitzelt hatte, muss immerhin für drei Jahre und neun Monate in Haft [4].

Dilemma: Die „wehrhafte“ Demokratie im Kampf gegen Rechts

… Einerseits gebietet es die deutsche Geschichte, gerade bei rechten Organisationen und Parteien besonders wachsam zu sein, Strukturentwicklungen in den Neonazi-Szenen gründlich zu beobachten und entsprechend zu reagieren; andererseits wird mit dem Einsatz von Geheimdiensten letztlich der Bock zum Gärtner gemacht. Warum? Weil Geheimdienste und ihre Instrumente als solche demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widersprechen, weil der VS über sein V-Leute-Netz selbst Teil des Neonazi-Problems geworden ist, jedenfalls nicht auch nur ansatzweise zu dessen Lösung oder Bekämpfung beitragen konnte.

[1] Die Zahlen der rassistischen und neonazistischen Straf und Gewalttaten haben in den letzten Jahren insgesamt erheblich zugenommen, auch wenn sie in einzelnen Bereichen und Zeiten gelegentlich rückläufig sind – dann allerdings auf hohem Niveau (vgl. u.a. Frankfurter Rundschau, 11.2.2008, S. 8)
[2] Dieses Kapitel beruht auf meinem Buch „Geheime Informanten“ Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates, Knaur-Taschenbuch Verlag, München
2003
[3] Frankfurter Rundschau vom 12.2.2008
[4] Frankfurter Rundschau vom 11.3.2008


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