Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe KollegInnen,

möglicherweise haben Sie schon vernommen, dass die TU HH auf schwerste Weise das Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit und das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (!) verletzt hat.

Der blosse Aushang (!) eines Plakates zur der Veranstaltung „Selbstorganisation der Materie“ des Göttinger Wissenschaftlers Prof. Christian Jooß an der Hamburger Hochschule für angewandte Wissenschaften am 17.11.2018 wurde dem Veranstalter Dr. Ulrich Fritsche untersagt. Die erste mündliche Begründung der Sekretärin (!) des Kanzlers der TUHH erfolgte unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken wegen „Terrorismusgefahr“, die zweite schriftliche „Begründung“ (wiederum der Sekretärin des Kanzlers) erfolgte, weil der Veranstalter nach „Erkenntnissen“ der Abteilung „Sicherheit“ der TUHH der Marx-Engels-Stiftung „unterliege“.

Einmal ganz abgesehen davon, dass die Marx-Engels-Stiftung eine wissenschaftliche und gemeinnützige Einrichtung ist (bei der übrigens auch der Unterzeichnete bereits zweimal mit wissenschaftlichen Vorträgen zum Thema China zu Gast war) und k e i n „politischer Verein“, steht es einer öffentlichen und zudem wissenschaftlichen Institution nicht zu, blosse Aushänge zu Veranstaltungen deshalb abzulehnen, weil sie „politisch“ nicht genehm erscheinen. Das wurde bereits mehrfach durch die Verwaltungsrechtsprechung so entschieden. Im übrigen handelt es sich hier um den Aushang für eine Veranstaltung an einer a n d e r e n Hochschule der Freien und Hansestadt Hamburg. Dass mit der absurden Entscheidung der TUHH damit nicht nur in einen wissenschaftlichen Diskurs eingegriffen sondern auch eine andere Hochschule der gleichen Stadt desavouiert wird scheint den Verantwortlichen der TUHH gar nicht in den Sinn zu kommen.

Inzwischen haben sich zahlreiche Wissenschaftler mit einem Protest an den Präsidenten der TUHH gewandt. Auf die absolut inakzeptable Antwort habe ich selbst mit der nachfolgenden Mail geantwortet:

 

Sehr geehrter Herr Prof. Brinksma,

mit einiger Empörung habe ich diese Ihre Email soeben zur Kenntnis nehmen müssen. Ich habe nochmals für Sie und auch für die von Ihnen ausgewählten Adressaten Ihrer Mail mein an den Kanzler der TUHH gerichtetes und in Kopie auch Ihnen zugegangenes Fax hier beigefügt.

Während ich mir in meinem Fax noch eine an sich schon kaum zumutbare Zurückhaltung auferlegt hatte, muss ich jetzt offensichtlich deutlicher werden:

  1. Ihre Rechtfertigung widerspricht allen zu diesem Thema bestehenden Rechtsgrundsätzen. Ich denke die TUHH und auch S i e selbst hätten es verdient, im weiteren Verlauf der Angelegenheit von qualifizierten am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausgerichteten Juristen vertreten zu werden.
  2. Ihre vermeintliche „Verpflichtung zur politischen Neutralität“ berechtigt Sie nicht, zur Ausgrenzung von Meinungen innerhalb eines wissenschaftlichen und im übrigen von anderen Hochschulen dieser Stadt anerkannten Diskurses.
  3. Da Sie sich das völlig inakzeptable Verhalten der Sekretärin (!) Ihres Kanzlers zu eigen gemacht haben, muss ich nun feststellen, dass die TUHH auf schwerste Weise durch Ihr Verhalten sowohl das Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit wie auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verletzt hat.
  4. Ich fordere Sie nun mehr auf, bis Montag 12.00 Uhr mir als dem Vertreter von Herrn Dr. Fritsche zu erklären, dass dieser s o f o r t die geplanten Aushänge vornehmen kann. Ich weise schon jetzt darauf hin, dass Sie durch Ihr Verhalten der TUHH schwersten Schaden zugefügt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Geffken


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