Von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Prof. Dr, Rainer Frentzel-Beyme und Roland Wolff

Auch nach dem Atomausstieg gibt es in Deutschland noch neue Arbeitsplätze in kerntechnischen Anlagen. Das sind diejenigen, die für die nötigen Abrissarbeiten erforderlich sind. Sie unterliegen einem besonderen Strahlenrisiko durch den Umgang mit radioaktiven Stäuben und sonstigen kontaminierten Abbruchsmaterialien wegen der damit verbundenen Gefahr der Aufnahme in den Körper. Der Schutz der Gesundheit soll wie bei allen strahlenexponierten Arbeitnehmern durch die Einhaltung von Dosisgrenzwerten gewährleistet werden, die aber im Falle von Inkorporationen schwer zu kontrollieren ist.

In den letzten Jahrzehnten hat sich gezeigt, dass auch innerhalb des zulässigen Dosisbereichs deutlich erhöhte Krebsraten und andere schwerwiegende Erkrankungen bei Nukleararbeitern vorliegen, ohne dass sich in Deutschland daraufhin offizielle Bemühungen um besseren Strahlenschutz von Arbeitnehmern bemerkbar machten. Die Anerkennung einer potentiell strahlenbedingten Berufskrankheit wird erfahrungsgemäß in allen Fällen von der zuständigen Berufsgenossenschaft ausgeschlossen, sofern nicht eine stark überhöhte Strahlenbelastung nachgewiesen werden kann.


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